Here you will find our General Terms and Conditions of Sale and our General Terms and Conditions of Purchase.

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Salzer Papier GmbH (in german)
 

1. Das Angebot und die Lieferung der Produkte der Salzer Papier GmbH erfolgt ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen der Salzer Papier GmbH.

 

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung durch die Salzer Papier GmbH Vertragsbestandteil. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Salzer Papier GmbH künftig in Kenntnis der AGB oder AEB des Käufers die Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführen.

 

3. Integraler Bestandteil dieser Verkaufsbedingungen sind die ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN (AVB) DER PAPIER- UND PAPPENHERSTELLER DER EG des europäischen Verbandes der Zellstoff-, Papier- und Pappenindustrie (CEPAC), Brüssel 1991. Diese CEAPC-AVB werden nachfolgend wie folgt modifiziert und ergänzt, mit der Folge, dass vorliegende Verkaufsbedingungen den CEPAC-AVB vorgehen:

 

4. Kaufverträge und Lieferzusagen kommen erst und ausschließlich durch unsere Auftragsbestätigung und ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen zu Stande.

 

5. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro exklusive Umsatzsteuer.

 

6. Bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Kunden aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Salzer Papier GmbH.

 

7. Sämtliche Preisstellungen sind freibleibend auf Basis der zum Zeitpunkt der Angebotsstellung geltenden Kosten in Euro für Rohstoffe, Hilfsstoffe, Personal, Energie und Frachten.

 

8. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Salzer Papier GmbH und dem Käufer gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

 

9. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist St. Pölten, Österreich.

 

10. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit Leistungen der Salzer Papier GmbH ist St. Pölten, Österreich.

 


 

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung. Bei ständiger Geschäftsverbindung gelten spätere, auch mündlich erteilte Aufträge, als zu unseren Einkaufsbedingungen erteilt.

 

Angebot
Der Lieferant hat sich im Angebot bezüglich Menge und Beschaffenheit genau an die Anfrage zu halten und im Falle von Abweichungen ausdrücklich darauf hinzuweisen. Das Angebot hat kostenlos zu erfolgen.

 

Bestellung
Schriftlich erteilte Bestellungen sind für uns verbindlich. Mündliche oder telefonische Bestellungen erhalten nur unter Angabe unserer Bestellnummer für uns Rechtsverbindlichkeit. Jede Bestellung ist postwendend zu bestätigen, ebenso eventuelle schriftliche Nachträge. Erfolgt innerhalb von 8 Tagen keine Bestätigung bzw. Stellungnahme, so gilt unsere Bestellung als angenommen. Abweichungen von dieser Bestellung, insbesondere die Übersendung von anderslautenden Verkaufsbedingungen müssen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich hervorgehoben werden und bedürfen zur gegenseitigen
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Anerkennung. Die Auftragsbestätigung muss die genauen Preise, die Lieferzeit und gegebenenfalls alle in der Bestellung nicht angegebenen Einzelheiten enthalten. In allen die Bestellung betreffenden Schriftstücken ist unsere
Bestellnummer anzuführen.

 

Preise
Unsere Bestellpreise sind Höchstpreise für die Lieferung frei Bestimmungsort der ordnungsgemäß verpackten Ware, gemäß unseren Versandvorschriften. Allgemeine Ermäßigungen der Preise oder Nebenkosten bis zur Lieferung sind uns gutzubringen.

 

Lieferung
Der von uns vorgegebene Liefertermin ist einzuhalten. Lieferausfälle oder Verzögerungen und deren Ursache sind uns umgehend mitzuteilen. Wir behalten uns jedoch die Anerkennung dieses Termins vor und können bei nicht rechtzeitiger Lieferung vom Vertrag fristlos zurücktreten oder auf Nachlieferung bestehen, sowie in beiden Fällen Schadenersatz verlangen. Nicht vereinbarte Teillieferungen, vorzeitige Lieferungen sowie Lieferungen gegen Nachnahme können wir zurückweisen. Lieferscheine sind bei Warenübernahme zumindest in 1-facher Ausfertigung zu übergeben. Gefahr und Zufall gehen stets bis zur Übernahme durch unser Personal zu Lasten des Lieferanten. Mehrkosten aufgrund nicht eingehaltener Versandvorschriften gehen zu Lasten des Lieferanten.

 

Warenübernahme
Die Warenübernahme erfolgt Montag bis Donnerstag von 7 Uhr – 13 Uhr, Freitag von 7 Uhr – 12 Uhr.

Zahlung

Sofern in der Bestellung nichts Abweichendes angegeben wurde, zahlen wir innerhalb folgender Fristen nach ordnungsgemäßen Eingang der Ware (bzw. Erstellung der Dienstleistung) und der Faktura:

binnen 14 Tagen mit 3 % Skonto oder
binnen 30 Tagen mit 2 % Skonto oder
binnen 60 Tagen ohne Abzug.
Anders lautende, in der Rechnung angegebene Zahlungsbedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Sämtliche Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung zu erstellen. Die Bezahlung von Rechnungen bedeutet keine Anerkennung der Mängelfreiheit der
Lieferung/Leistung und damit keinen Verzicht auf uns zustehende Ansprüche aus Gewährleistung/Garantie und auf Schadenersatz. Stichtag für die Bezahlung ist der Eingangstag der ordnungsgemäßen Rechnung.

Gewährleistung
Für die bestellungsgemäße Ausführung der Lieferung/Leistung und Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen- und Norm-Vorschriften übernimmt der Lieferant volle Garantie auf die Dauer von einem Jahr. Er haftet in gleicher Weise für die von ihm gelieferten, von ihm aber nicht selbst erzeugten Waren
und Bestandteile bzw. erbrachten Leistungen. Bei Lieferung mangelhafter Ware/Leistung (auch wenn die Mängel unwesentlich und behebbar sind) steht es uns frei, entweder vom Vertrag zurückzutreten, oder uns auf Kosten des Lieferanten anderweitig einzudecken oder aber Ersatzlieferung zu verlangen oder die mangelhafte Ware zu dem durch einen Sachverständigen festgesetzten geringeren Wert zu übernehmen oder schließlich den Mangel selbst zu beheben und die Kosten der Mängelbehebung dem Lieferer anzulasten. Der Lieferant hat uns etwaige Lagerungs- und Betriebsvorschriften sowie Sicherheits- und Transportvorschriften unaufgefordert mit der Lieferung zu übermitteln, andernfalls er für aus der Unkenntnis dieser Vorschriften entstandene Schäden haftet.

 

Fertigungsunterlagen
Muster, Modelle, Zeichnungen, Klischees, Formen und sonstige Behelfe die von uns beigestellt bzw. bezahlt. werden, bleiben bzw. werden mit der Bezahlung unser materielles und geistiges Eigentum, über das wir frei verfügen können. Diese Behelfe dürfen lediglich zur Ausführung unserer Aufträge verwendet werden. Wenn nicht anders vereinbart, sind sie uns nach Auslieferung des Auftrages kostenlos zu retournieren.

 

Patente, Musterschutz, Urheberrechte
Der Lieferant hat uns bei, etwa aus der Lieferung/Leistung entstehenden patent-, musterschutz- oder urheberrechtlichen Streitigkeiten schad- und klaglos zu halten und uns den uneingeschränkten Gebrauch der gelieferten Waren / Leistungen zu gewährleisten. Geheimhaltung, Auftragsweitergabe, Forderungsabtretung Der Lieferant hat alle Erfahrungen, Kenntnisse und Unterlagen unserer Gesellschaft, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, gegenüber Dritten streng geheimzuhalten. Forderungen des Lieferanten können nur mit unserer vorherigen Zustimmung rechtswirksam abgetreten werden. Auch eine Weitergabe der Bestellungsausführung ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Zuwiderhandlungen berechtigen uns zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag neben Schadenersatzansprüchen.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht
Erfüllungsort für die Lieferung/Leistung ist, wenn nicht anderes vereinbart, die in der Bestellung vorgeschriebene Empfangsstelle. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten. Für alle Kaufverträge wie überhaupt für unsere gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten gilt österreichisches Recht.